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Welche Kraftfahrzeuge müssen außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel einen so großen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann?
Lastkraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Fahrzeugkombinationen, die länger als 7 m sind
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Der Abstand, den Kraftfahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten müssen, ist besonders wichtig, um ein sicheres Überholen zu ermöglichen. Laut der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Lastkraftwagen über 3,5 t und Fahrzeugkombinationen, die länger als 7 m sind, einen größeren Abstand einhalten. Dies liegt daran, dass sie in der Regel länger sind und mehr Platz benötigen, um ein überholendes Fahrzeug sicher einreihen zu lassen.
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t benötigen nicht denselben Sicherheitsabstand, da sie in der Regel weniger Platz beim Überholvorgang beanspruchen. Daher ist es wichtig, die speziellen Anforderungen für schwerere und längere Fahrzeuge zu beachten, um den Verkehrsfluss und die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.
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